AGB für MXhoch3 Lehrgänge

 

Verantwortlichkeit:

 

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Lehrgängen teil. Dazu zählen ebenfalls die

Kraftfahrzeugeigentümer- und Halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige

straf -und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen.

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.

 

Haftungsverzicht:

 

Für Personen-, Sach- Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.

 

Sicherheitsbestimmungen:

 

Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Trainings auf dem Motorrad entsprechende

Motocross – Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet.

Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in

einwandfreiem Zustand sein. Die Motorräder werden vor Lehrgangsbeginn einer Sichtkontrolle durch die Trainer unterzogen, die jedoch keine Garantie vor eventuellen Schäden darstellt. Sie dient lediglich einer groben Tauglichkeitsprüfung der Fahrzeuge, um offensichtliche Mängel auszuschließen. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Lehrgangs auftreten, haften die Lehrgangsleiter nicht.

 

Rücktritt:

 

Aufgrund von Wettersituation, höhere Gewalt oder Rücktritt des Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang an die Teilnehmer zurückerstattet oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Sollte einer der Trainer aus irgendwelchen Gründen verhindert sein, wird für die Teilnehmer ein qualifizierter Ersatztrainer eingesetzt. Der Teilnehmer kann bis 30 Tage vor dem ersten Lehrgangstag zurücktreten. Er erhält dann den gesamten Betrag abzüglich 30€ Bearbeitungsgebühr zurück. Tritt er bis 14 Tage vor dem Lehrgang zurück wird 50% abzüglich der Bearbeitungsgebühr der Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt oder einem Rücktritt während des Lehrgangs ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich.

 

Ausschluss:

 

Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören oder den Anweisungen der Lehrgangsleiter nicht Folge leisten, behalten die Veranstalter sich vor, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen.

Eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

 

Allgemeines:

 

Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Die 2- Tages -Lehrgänge werden aufeinander aufgebaut und dienen nicht in erster Linie zur Erzielung

von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und

Fahrzeugbeherrschung.

Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgängen ist den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmeranzahl pro Gruppe beträgt 12, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 10 behalten sich die Lehrgangsleiter vor, den Lehrgang abzusagen.

 

Datenschutz:

 

Ich willige ein, dass der MXhoch3 Stefan Ludwig meine in diesem Antragsformular erhobenen Daten neben der Vertragsdurchführung auch für folgende Zwecke verwendet:

Veröffentlichung von Teilnehmern- und Ergebnislisten (auch im Internet) und statistischen Zwecke, Eigenwerbung oder Veranstalterwerbung. Mit der Einsendung von Bildmaterial erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Vertretung oder Veröffentlichung durch den Veranstalter, den ADAC e.V. und seine ADAC Regionalclubs. Darüber hinaus erklären Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeldlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitperson, die alle vom Teilnehmer hierüber vorab entsprechend umfassend informiert wurden, oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltung, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Hinweis: Falls diese Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht möglich. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft beim Veranstalter schriftlich wiederrufen. Wenn der/die Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.

 

Haftungsverzicht:

 

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Lehrgängen teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer- und Halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzte Fahrzeuge entstehen. Die An- und Abreise erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können.

 

Die Teilnehmer (Fahrer / Begleitperson) verzichten durch Abgabe dieser Erklärung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

 

  • Stefan Ludwig, den anderen Trainern sowie deren Helfer und Organisatoren
  • weitere Beauftragte, Sportwarte und anwesenden Helfer
  • den / die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstückes, der baulichen

Anlagen und Einrichtungen, noch gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten

Strecke oder dessen / deren Beauftragte / Helfer.

  • die Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen den eigenen Helfer.
  • Die Behörden, Renndienste und irgendwelche anderen Organisationen bzw. juristischen

oder natürliche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

soweit ein Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung zu den sieben genannten

Lehrgangsveranstaltungen für alle Beteiligten wirksam.

 

 

Die beigefügten AGB‘s gelten für alle Lehrgänge als vereinbart und anerkannt.

AGB`s von MXhoch3